DGUV 112 - 191 (vorher BGR 191)
In Deutschland gibt es viele Träger von orthopädischen Einlagen. Im privaten Bereich ist die Sache ganz einfach. Nach dem Besuch beim Arzt oder Orthopädieschuhmacher erhalten Sie einige Zeit später Ihre Einlagen. Anschließend legen Sie diese in Ihre Sportschuhe, Sneakers oder auch feine Lederschuhe.
Das ist bei Sicherheitsschuhen anders. Es ist leider nicht erlaubt, eine gewöhnliche Einlegesohle, auch wenn diese orthopädisch ist, in einen Sicherheitsschuh zu legen. Hintergrund ist eine potenzielle Störung der Funktionsweise des Schuhs. So kann beispielsweise die elektrische Ableitfähigkeit des Schuhs reduziert oder durch eine geringere Resthöhe zur Zehenkappe die Belastbarkeit des Schuhs herabgesetzt werden. |
Um dennoch einen orthopädisch angepassten Schuh zu erhalten, muss zunächst beim Kauf des Schuhs darauf geachtet werden, dass dieser nach DGUV 112 - 191 (vorher BGR191) zertifiziert ist. Wichtig dabei ist zu unterscheiden, ob Sie lediglich eine orthopädische Einlage für einen unveränderten Sicherheitsschuh oder auch eine orthopädische Zurichtung (z.B. Schuherhöhungen, Ballenrollen, etc.) des Schuhs benötigen.
Bata Industrials bietet eine große Auswahl sowohl an Schuhen, welche für orthopädische Einlagen zertifiziert sind, als auch an Schuhen, die orthopädisch zugerichtet werden können. Unter folgendem Link finden Sie die zertifizierten Bata Industrials Schuhe. |
Bata Adapt
DGUV 112-191
Orthopädische Einlagenversorgung für Bata Industrials Sicherheitsschuhe. Mit unserem Partner, der IETEC sorgen wir dafür, dass orthopädische Einlagen in höchster Qualität für Bata Industrials Kunden zur Verfügung stehen.
Haftungsausschluss |
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